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OLG Frankfurt, 14.07.1959 - 5 U 13/59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1960, 390
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.01.1962 - III ZR 210/60
Schadensersatz aufgrund der Schädigung in dienstlichen Verpflichtungen duch …
Er habe seine Rechtsanwälte beauftragen dürfen, den nach der Sachlage vertretbaren Betrag zu fordern (vgl. OLG Frankfurt NJW 1960, 390).Jedoch ergeben sich - wie das Berufungsgericht in Anlehnung an eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW 1960, 390) zutreffend hervorgehoben hat - notwendig schon für die Anmeldung, aber auch für die Entscheidung Schwierigkeiten bei solchen Ansprüchen, die weitgehend von einer Schätzung abhängen - wie gerade der Anspruch auf ein Schmerzensgeld (vergl. BGHZ 18, 149) oder etwa auf Ersatz des sogenannten merkantilen Minderwertes (vergl. BGHZ 27, 181 [BGH 29.04.1958 - VI ZR 82/57] ).
- LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2008 - 8 O 10691/06
Kostenverteilung bei teilweisem Obsiegen: Abhängigkeit des Forderungsbetrages von …
Das Gericht ist daher der Auffassung, dass sich die Frage nach der Anwendbarkeit des § 92 II Nr. 2 ZPO allein danach beurteilt, ob das von der Klägerin ursprünglich Eingeklagte auf einem ex ante betrachtet verständlichen und nachvollziehbaren Schätzfehler beruht oder nicht (so auch Gerstenberg, NJW 1988, 1352, 1357; Musielak/Wolst, § 92 Rn 7; Bruns, NJW 2008, 215, 216;… wohl auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 92 Rn 12; aus der Rspr. etwa OLG Frankfurt NJW 1960, 390, 391; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 1007, 1009 je für Schmerzensgeldansprüche).