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   OLG Frankfurt, 14.07.1959 - 5 U 13/59   

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OLG Frankfurt, 14.07.1959 - 5 U 13/59 (https://dejure.org/1959,4646)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.07.1959 - 5 U 13/59 (https://dejure.org/1959,4646)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juli 1959 - 5 U 13/59 (https://dejure.org/1959,4646)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 390
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.01.1962 - III ZR 210/60

    Schadensersatz aufgrund der Schädigung in dienstlichen Verpflichtungen duch

    Er habe seine Rechtsanwälte beauftragen dürfen, den nach der Sachlage vertretbaren Betrag zu fordern (vgl. OLG Frankfurt NJW 1960, 390).

    Jedoch ergeben sich - wie das Berufungsgericht in Anlehnung an eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW 1960, 390) zutreffend hervorgehoben hat - notwendig schon für die Anmeldung, aber auch für die Entscheidung Schwierigkeiten bei solchen Ansprüchen, die weitgehend von einer Schätzung abhängen - wie gerade der Anspruch auf ein Schmerzensgeld (vergl. BGHZ 18, 149) oder etwa auf Ersatz des sogenannten merkantilen Minderwertes (vergl. BGHZ 27, 181 [BGH 29.04.1958 - VI ZR 82/57] ).

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2008 - 8 O 10691/06

    Kostenverteilung bei teilweisem Obsiegen: Abhängigkeit des Forderungsbetrages von

    Das Gericht ist daher der Auffassung, dass sich die Frage nach der Anwendbarkeit des § 92 II Nr. 2 ZPO allein danach beurteilt, ob das von der Klägerin ursprünglich Eingeklagte auf einem ex ante betrachtet verständlichen und nachvollziehbaren Schätzfehler beruht oder nicht (so auch Gerstenberg, NJW 1988, 1352, 1357; Musielak/Wolst, § 92 Rn 7; Bruns, NJW 2008, 215, 216; wohl auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 92 Rn 12; aus der Rspr. etwa OLG Frankfurt NJW 1960, 390, 391; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 1007, 1009 je für Schmerzensgeldansprüche).
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